Jugendschutzgesetz
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für Leib und Wohl zu schützen.
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie zum Beispiel durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel und Jugendkulturen, wie aber auch bspw. durch Sekten.
Gefahr droht leider auch in Form von Gewalt jeglicher Art, vor denen ein zuverlässiger Schutz gewährleistet sein muss.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen ebenso Gefährdungen aus dem Bereich der Medien unter anderem durch Internet, Computer und Musik.
Daher hat nicht nur der Gesetzgeber in Form eines Jugendschutzgesetzes eine Rechtsbasis zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geschaffen, die nicht nur Kinder und Jugendliche vor schädlichen äußeren Einflüssen, sondern zum Teil auch - wenn nötig - vor sich selber schützt.
Wichtig zu wissen ist, dass insbesondere im Bereich der Jugendhilfe alle beteiligten und zuständigen Behörden zur Hilfe verpflichtet sind.
In dringenden und eiligen Fällen kann in erster Linie natürlich die Polizei helfen (bspw. bei häuslicher Gewalt u. ä.).
Weiterhin steht das Jugendamt der Stadt Bedburg mit Rat und Tat zur Seite.
Ist Ihnen bekannt, dass Kinder oder Jugendliche Alkohol oder andere Drogen auf öffentlichen Flächen konsumieren, so teilen Sie dies bitte der Polizei oder der Ordnungsbehörde mit.