Urkundenbestellassistent
Urkundenservice
Die Ausstellung von Urkunden ist an den Ereignisort gebunden.
Das Standesamt Bedburg stellt Geburts-, Sterbe-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden nur aus, wenn das Ereignis in Bedburg stattgefunden hat.
Sind Sie beispielswiese nicht in Bedburg geboren oder haben nicht in Bedburg geheiratet, müssen Sie sich an das Standesamt wenden, in dessen Ort Sie geboren bzw. wo Sie geheiratet haben. Eine Weiterleitung Ihrer Urkundenanforderung an die zuständige Stelle erfolgt nicht.
Eine Erstattung bereits gezahlter Gebühren ist bei einer falsch eingereichten Urkundenanforderung grundsätzlich nicht möglich.
Urkunden zu älteren Ereignissen müssen ggf. beim Stadtarchiv angefordert werden. Hierfür gelten folgende Fristen:
Geburtenregister: 110 Jahre
Eheregister: 80 Jahre
Sterberegister: 30 Jahre
Sie erhalten Urkunden und beglaubigte Registerauszüge:
- für sich persönlich und Ihre in gerader Linie Verwandten unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
- für Ehegatten, Verwandte zweiten Grades und fremde Personen, wenn eine formlose Vollmacht mit einer Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers vorgelegt wird
- für fremde Personen, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird
Beantragung
Sie können die Urkunden durch persönliche Vorsprache oder online beantragen.
Beachten Sie bitte, dass Urkunden grundsätzlich nur gefertigt werden, wenn die Gebühren vor Ort oder im Onlineverfahren der Stadt Bedburg vorab bezahlt wurden.