Feuerwerk
Abbrennen von Feuerwerk
Feuerwerk für jeden
(Klasse II / wie Silvester)
Ein Feuerwerk der Klasse II ist Feuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf. Wenn Sie solch ein Feuerwerk zu einer anderen Gelegenheit (z.B. privates Fest) abbrennen wollen, dann benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Genehmigung ist beim Ordnungsamt der Stadt Bedburg, Friedrich Wilhelm Straße 43 zu beantragen.
Dafür benötigen Sie:
einen formlosen schriftlichen Antrag
Angaben zu Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
Angaben zum Ort des Feuerwerkes
Angaben zum Anlass des Feuerwerkes
Allgemeine Information:
Das Abbrennen des Feuerwerkes ist nur Personen gestattet, die das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Gemäß § 11 Abs. 2 Landesimmissionsschutzgesetz gilt folgende Vorschrift:
Das Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten dauern und muß um 22.00 Uhr, in den Monaten Mai, Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein, in dem Zeitraum, für den die mitteleuropäische Sommerzeit eingeführt ist, darf das Ende des Feuerwerks um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden. Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung Ausnahmen zulassen
Vorsprache:
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Rechtliche Voraussetzungen:
§ 11 Abs. 2 Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein Westfalen
Beachten Sie bitte, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Seniorenheimen und Krankenhäusern untersagt ist.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt 40,00 Euro