Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt ist eine Einrichtung zur Haushalts- und Finanzkontrolle nach den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW. Es ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt. Auf Grund der gesetzlich vorgegebenen Weisungsfreiheit ist das Rechnungsprüfungsamt in der Beurteilung der Prüfungsvorgänge nur Recht und Gesetz unterworfen.
Ziel der risikoorientierten Prüfungshandlungen ist die Sicherstellung und Förderung einer ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung.
Neben den Prüfungen gehören auch Anregungen und Beratungen mit steuerungsunterstütztendem Charakter zu den Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung.
Zur Sicherstellung einer sinnvollen Korruptionsprävention im Sinne des Antikorruptionserlasses NRW sowie des Korruptionsbekämpfungsgesetztes NRW übernimmt der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes auch die Aufgaben eines Antikorruptionsbeauftragten.