Bauanträge
Für den Neubau, den Umbau und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen und Gebäude wird eine Baugenehmigung benötigt.
Der Antrag auf Baugenehmigung ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Bauaufsicht der Stadt Bedburg einzureichen. Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail (bauordnung@bedburg.de) an die Untere Bauaufsicht. Alle Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt, die Sprechzeiten unter Öffnungszeiten. Die wichtigsten Formulare (im PDF-Format) und interessante Informationen zum Thema "Bauen in Bedburg" finden Sie auch auf der Seite der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.
Benötigte Unterlagen
Diese Unterlagen werden benötigt:
- Bauantragsformular
- Auszüge aus dem Katasterkartenwerk (Flurkarte) bei Vorhaben gemäß § 34 oder 35 des Baugesetzbuches
- Lageplan gemäß § 3 BauPrüfVO
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung im Bereich eines Bebauungsplanes
- Bauzeichnungen gemäß § 4 BauPrüfVO
- Baubeschreibungsformular
- Bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung
- Berechnung des umbauten Raumes
- Ggf. sind weitergehende Unterlagen notwendig, insbesondere bei (kleinen) Sonderbauten (Gebäude, die keine reine Wohnnutzung aufweisen)
Erlischen einer Baugenehmigung
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.