Sonderbauten
Für die Errichtung und Änderung von großen Sonderbauten ist immer ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Die Bauanträge müssen schriftlich von einem bauvorlageberechtigten Architekt oder Ingenieur eingereicht werden. Sonderbauten bergen aufgrund ihrer Nutzungsart, der Gebäudegröße oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotential.
Dem Bauantrag für große Sonderbauten sind zusätzlich geprüfte Nachweise der Standsicherheit sowie des Schallschutzes in zweifacher Ausfertigung einzureichen, wie auch ein Brandschutzkonzept in dreifacher Ausfertigung.
Wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail (bauordnung@bedburg.de) an die Untere Bauaufsicht. Alle Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt, die Sprechzeiten unter Öffnungszeiten.
Was sind Sonderbauten?
Zu Sonderbauten gehören u.a.:
- Hochhäuser
- große Verkaufsstätten (über 700 m² Verkaufsfläche)
- große Bürogebäude (über 3.000 m² Geschossfläche)
- Versammlungsstätten mit Räumen für mehr als 200 Personen
- große Garagen (über 1.000 m² Nutzfläche)
- Krankenhäuser
- Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen
- etc.