Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe. Hierzu gehören:
- die Übernahme der Entgelte bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen oder anderen sonstigen betreuten Wohnformen
- die Übernahme der Kosten bei Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei ambulanter und teilstationären Hilfen
- die Gewährung von Krankenhilfen bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heim- und Vollzeitpflege
- die Gewährung von einmaligen Leistungen an Kinder und Jugendliche im Falle der Fremdunterbringung
- die Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege
- die Festsetzung der Kostenbeiträge der Unterhaltspflichtigen im Falle einer Fremdunterbringung der Kinder und Jugendlichen