Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
Der Rat der Stadt Bedburg hat eine Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet verabschiedet.
Diese Verordnung regelt weitere Kerninhalte des Zusammenlebens:
- Allgemeine Verhaltenspflichten auf Verkehrsflächen und in Anlagen
- Werbung, wildes Plakatieren
- Tierhaltung
- Verunreinigungsverbote
- Abfallbehälter und Sammelbehälter
- Verhalten auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen
- Hausnummern
- öffentliche Hinweisschilder
- Freihalten von Straßeneinläufen
- Futtermieten
- Schutz der Straßen
- Bestimmungen rund um die Sperrzeit
- Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Nachtzeit
- Bestimmungen zu Brauchtumsfeuer
- allgemeine Ausnahmebestimmungen
Ansprechpartner:
- Den Außendienst des Ordnungsamtes erreichen Sie per E-Mail unter aussendienst@bedburg.de oder telefonisch unter 02272 / 402 - 888
- Bedburg, Broich, Kirdorf, Blerichen und dem Gewerbegebiet Mühlenerft an Herrn Meisen
- Kirch-, Grottenherten sowie Pütz an Herrn Meisen
- Kaster und Königshoven an Frau Heyer
- Kirch-, Kleichtroisdorf, Lipp, Millendorf und Rath an Herrn Münchrath