Spielhallen/Spielgeräte/Glücksspiel/Lotterie/Wettbüros
Das deutsche Glücksspiel unterliegt vielfältigen Rechtsgrundlagen. Unter anderem
- dem Glücksspielstaatsvertrag
- dem Ausführungsgesetz NRW um Glücksspielstaatsvertrag
- der Gewerbeordnung
- der Spielverordnung
- dem Jugendschutzgesetz
- die Annahme- und Vermittlungsstellenverordnung
- die Losverfahrensverordnung
- die Sachkundenachweisverordnung
- vielfältige Ausführungsbestimmungen und weitergehende Erlasse
Eine Liste der geltenden Rechtsnormen finden Sie hier.
Wenn Sie vorhaben, eine Spielhalle zu eröffnen, Spielgeräte in Ihrer Gaststätte zu betrieben, eine Lotterie durchzuführen oder ähnliches, so nehmen Sie bitte vorher Kontakt zu der für Sie zuständigen Ordnungsbehörde auf.
Die Antragsverfahren entsprechender Erlaubnisse können zum Teil sehr zeit- und kostenaufwändig sein. Auch entscheiden oft Kleinigkeiten darüber, dass Sie die beantragte Konzession nicht erhalten können.