Bestattungen ohne Angehörige
Das Bestattungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt nicht nur eine Pflicht zur Bestattung, sondern auch, wer hierfür verantwortlich ist.
Im Regelfall kümmern sich die nächsten Verwandten um die Bestattung ihres verstorbenen Angehörigen, zusammen mit einem entsprechenden Fachunternehmen. Zur Bestattung verpflichtet sind gem. dem Bestattungsgesetz NRW folgende Angehörige: In der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene).
Aber was, wenn sich die zur Bestattung verpflichteten Verwandten nicht darum kümmern? Oder wenn es keine bestattungspflichtigen Verwandten gibt?
In diesem muss die örtlich zuständige Ordnungsbehörde eingreifen und die Bestattung veranlassen.
Da die hierfür entstehenden Kosten zulasten der Allgemeinheit gehen, muss die Ordnungsbehörde darauf achten, die Bestattung möglichst kostengünstig durchzuführen; dennoch sollte der letzte Wille des Verstorbenen beachtet werden.
Im Regelfall wird für die ordnungsbehördliche Bestattung (auch Sozialbestattung genannt) ein lokales Bestattungsunternehmen beauftragt, welches dafür sorgt, dass der Verstorbene seinen letzten Weg ggfls. anonym aber dennoch würdevoll antreten kann.
Bei Fragen zu dieser Thematik wenden Sie sich bitte an Frau Heyer.