Verkehrsüberwachung / Ruhender Verkehr
Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit in der Hektik des Alltags und schon hat man zum Beispiel die Parkscheibe vergessen, steht im Halteverbot oder übersieht, dass die Straße eigentlich zu eng zum Parken ist.
In solchen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass Sie nach Rückkehr zu Ihrem Fahrzeug eine Hinweiskarte an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges vorfinden. Sollte dem so sein, rufen Sie bitte nicht sofort beim Ordnungsamt an, hier kann Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei Auskunft zu dem Vorgang gegeben werden.
Im Regelfall dauert es ungefähr eine Woche, bis entweder ein Verwarngeldangebot oder eine Anhörung in Ihrem Briefkasten landet. Sind Sie lediglich Fahrzeugführer und nicht Fahrzeughalter so verzögert sich der Erhalt dieser Schreiben.
Nach dem Erhalt des Verwarngeldangebotes haben Sie eine Woche Zeit, um die Verwarnung zu akzeptieren, indem Sie den geforderten Betrag zahlen. Hierdurch ist das Verfahren ohne weitere Nachricht erledigt.
Erhalten Sie lediglich eine Anhörung ohne Verwarngeldangebot, so wurde ein förmliches Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße von über 55 € gegen Sie eingeleitet.
Wird die Verwarnung nicht rechtzeitig durch Zahlung angenommen, verliert das Verwarngeldangebot an Bestand und ein Bußgeldbescheid kann erlassen werden. Dieser ist deutlich teurer, da zusätzlich zu der Geldbuße noch Verfahrenskosten erhoben werden.
Bis zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Bitte legen Sie den Einspruch schriftlich und - nach Möglichkeit - begründet ein.
Nach Eingang des Einspruchs wird der gesamte Fall erneut intensiv geprüft. Kann nicht zu Ihren Gunsten entschieden werden, muss der Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft zur Verhandlung vor dem Amtsgericht abgegeben werden.
Muss ein Bußgeldbescheid erneut versendet werden, weil Sie Ihren Meldepflichten nach Umzug nicht nachgekommen sind (Ummeldung Ihres KfZ), können auch diese zusätzlichen Kosten von Ihnen eingefordert werden.