Hundesteuer
Anmeldung und Abmeldung Ihres Hundes
Sie sind als Hundehalterin bzw. Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
Die Abmeldung hat ebenfalls innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.
Die An- und Abmeldung kann schriftlich oder persönlich beim Fachdienst 3 (Ordnungsamt) erfolgen.
Gerne können Sie die An- und Abmeldung auch bequem im Online-Verfahren erledigen, s. hier.
Höhe der Hundesteuer
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam gehalten wird,
a) für die Haltung von einem Hund | 120 € |
b) für die Haltung eines zweiten Hundes | 200 € |
c) für die Haltung eines dritten und jeden weiteren Hundes je | 350 € |
d) für die Haltung von einem gefährlichen Hund | 850 € |
e) für die Haltung eines zweiten gefährlichen Hundes | 1.100 € |
f) für die Haltung eines dritten und jeden weiteren gefährlichen Hundes je | 1.500 € |
Steuerbefreiungs- und Ermäßigungstatbestände ersehen Sie aus den §§ 3 und 4 der Hundesteuersatzung, s. hier.
Gültigkeit der Hundesteuerbescheide
2023 wurden erstmalig sogenannte Mehrjahresbescheide versendet.
Die Stadt Bedburg verzichtet aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und aus Kostengründen auf die Erteilung von Jahresbescheiden für die Hundesteuer.
Die Fälligkeiten und Steuersätze für die Folgejahre können dem Mehrjahresbescheid entnommen werden. Sie gelten jahresübergreifend, sofern sich keine steuerrelevanten Änderungen ergeben - in solch einem Fall wird ein neuer Bescheid versendet.
Die Verwaltung bittet alle Steuerpflichtigen, die zu leistenden Zahlungen pünktlich zu den Fälligkeitsterminen (15.02, 15.05., 15.08., 15.11.) vorzunehmen. Damit keine Fälligkeitstermine versäumt werden, kann der Stadtkasse der Stadt Bedburg ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt werden, sofern nicht schon geschehen. Den Vordruck zur Erteilung des Lastschriftverfahrens finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier.