Schwerbehindertenausweis
Einen Schwerbehindertenausweis erhalten nur Menschen, deren Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt. Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich unter anderem gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern und Behörden als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können.
Sie möchten einen Erst- oder Verschlimmerungsantrag stellen? Sie haben Ihren Schwerbehindertenausweis verloren? Oder Sie wollen diesen verlängern?
Dann wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Rhein-Erft-Kreises - Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten (02271 / 83 - 450 31, schwerbehindertenangelegenheiten@rhein-erft-kreis.de), das für die amtliche Feststellung von Behinderungen sowie das Ausstellen oder Verlängern von Schwerbehindertenausweisen gemäß § 152 Sozialgesetzbuch IX zuständig ist. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu benötigten Unterlagen, Fristen sowie den Erstantrag bzw. Änderungsantrag (PDF-Datei).
Eine weitere Option ist die Online-Antragstellung mit ELSA (elektronischer Schwerbehindertenantrag) bei der Bezirksregierung Münster.
Hinweis: Nur die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie darüber hinaus im Bürgerbüro der Stadt Bedburg beantragen. Dies gilt nicht für Schwerbehindertenausweise, die bereits das neue Scheckkartenformat haben.