Schwerbehindertenausweis
Einen Schwerbehindertenausweis erhalten nur Menschen, deren Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt. Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich unter anderem gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern und Behörden als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können.
Sie möchten einen Erst- oder Verschlimmerungsantrag stellen? Sie haben Ihren Schwerbehindertenausweis verloren? Oder Sie wollen diesen verlängern?
Dann wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Rhein-Erft-Kreises - Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten (02271 / 83 - 450 31, schwerbehindertenangelegenheiten@rhein-erft-kreis.de), das für die amtliche Feststellung von Behinderungen sowie das Ausstellen oder Verlängern von Schwerbehindertenausweisen gemäß § 152 Sozialgesetzbuch IX zuständig ist. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu benötigten Unterlagen, Fristen sowie den Erstantrag bzw. Änderungsantrag (PDF-Datei).
Eine weitere Option ist die Online-Antragstellung mit ELSA (elektronischer Schwerbehindertenantrag) bei der Bezirksregierung Münster.
Hinweis: Nur die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie darüber hinaus im Bürgerbüro der Stadt Bedburg beantragen. Dies gilt nicht für Schwerbehindertenausweise, die bereits das neue Scheckkartenformat haben.
Montags- und dienstagsvormittags können Bürgerinnen und Bürger einen Termin mit der Unteren Bauaufsicht vereinbaren.
Für das Bürgerbüro, das Standesamt und das Sozialamt einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen verpflichtend vorgesehen. BürgerInnen können Termine telefonisch unter 02272 / 402-0 oder über das Kontaktformular, zu finden ganz unten auf www.bedburg.de unter „Kontakt“, vereinbaren. Termine im Bürgerbüro können ganz einfach an dem dafür vorgesehenen Terminal im zentralen Rathaus Kaster vorgenommen oder über die Option der Online-Terminbuchung von zuhause aus gebucht werden. Die Terminbuchungen für das Bürgerbüro erfolgen je nach Verfügbarkeit.
Die Stadtverwaltung Bedburg bietet außerdem zu folgenden Zeiten terminfreie Besuche in allen Organisationseinheiten an – mit Ausnahme der Unteren Bauaufsicht und des Sozialamts einschließlich der Wohngeldstelle:
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr
Die Stadt Bedburg weist ausdrücklich darauf hin, dass teils längere Wartezeiten entstehen können und deshalb möglicherweise eine Terminvereinbarung erforderlich wird. Es kann darüber hinaus an den terminfreien Öffnungszeiten nicht gewährleistet werden, dass die zuständigen SachbearbeiterInnen anwesend sind und auch aus diesem Grund eine Terminvereinbarung erforderlich wird.
Papiersäcke, die an der Information im Eingangsbereich des Rathauses in Kaster gegen Entgelt erhältlich sind, können auch weiterhin ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abgeholt werden.