Schankerlaubnis
Im Rahmen der Schankerlaubnis (oder Ausschankerlaubnis bzw. Gestattung) kann gem. § 12 GastG aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Das bedeutet: Planen Sie bspw. eine Feierlichkeit mit grundsätzlich unbekannten Besuchern (Karnevalsveranstaltungen, Schützenfeste etc.) und werden Sie hierbei alkoholische Getränke zum sofortigen Verzehr ausschenken, so betreiben Sie auf Grund dieses besonderen Anlasses dort einen Gaststättenbetrieb. Um Ihnen jedoch den Aufwand eines kompletten Gaststättenerlaubnisverfahrens zu ersparen, haben Sie unter den o.g. Voraussetzungen die Möglichkeit, eine solche Schankerlaubnis im beschleunigten Verfahren zu erhalten.
Die Bearbeitungszeit kann, je nach Größe der Veranstaltung, bis zu 6 Wochen dauern, daher wird geraten, den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis frühzeitig zu stellen.
Im Rahmen der Erlaubniserteilung werden vielfältige sicherheitsrelevante Faktoren geprüft. So bspw. ob Sie einen Sicherheitsdienst benötigen, ausreichend Toiletten anbieten, Zelte oder andere fliegende Bauten korrekt abgenommen sind, die geplante Fläche angemessen ist usw.