Land NRW vergibt 1.000 Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ in Höhe von jeweils 2.000 Euro
Mit bis zu 1.000 Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ in Höhe von jeweils 2.000 Euro bietet das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen eine neue unbürokratische Unterstützung für Projekte im Natur- und Artenschutz. Neben der Anlage und Pflege von Lebensräumen sind dabei zum Beispiel auch Angebote zur Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit förderfähig.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben, die sich mit Maßnahmen zum Erhalt und zum Schutz der Natur befassen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen zum Schutz der Natur beitragen oder Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern. Hierzu gehören zum Beispiel die Anlage von Biotopen, die Förderung von Insektenlebensräumen oder Veranstaltungen und Mitmachaktionen des praktischen Naturschutzes sowie Informationsangebote im Gelände. Mögliche Orte für Maßnahmen sind zum Beispiel Schulhöfe, Vereinsgrundstücke oder öffentliche Flächen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Anträge können sowohl von Privatpersonen als auch von Vereinen und Stiftungen eingereicht werden. Eigenanteile sind nicht erforderlich: Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, wenn förderfähige Ausgaben in mindestens dieser Höhe nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass die Umsetzung erst nach Antragstellung und Bewilligung erfolgt. Die Vorhaben müssen bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
Die Anträge können ab sofort und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über das Online Portal förderung.nrw Online-Antragsverfahren Login gestellt werden. Vollständige Anträge werden durch das Ministerium in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Weitere Informationen zu den Umweltschecks erhalten Sie auf der Website des Landes NRW: Umweltschecks | umwelt.nrw.de.