Leichte Sprache - Ausweis und Pässe
Diese Seite ist in Leichter Sprache geschrieben.
Jeder Mensch kann Texte in Leichter Sprache besser verstehen.
Leichte Sprache hilft besonders Menschen, die nicht gut lesen können.
Oder Menschen, die nur schlecht Deutsch können.
Ausweis und Pässe
Personal-Ausweis
Wenn Sie 16 Jahre alt werden, dann brauchen Sie einen Personal-Ausweis.
Dann erhalten Sie eine Ausweis-Karte.
Die Daten sind aber auch digital gespeichert.
Sie können ihr Pass-Foto und Ihren Finger-Abdruck auch digital speichern lassen.
Es gibt zudem eine Online-Ausweis-Funktion und eine Unterschrifts-Funktion.
Online-Ausweis-Funktion heißt: Sie können sich auch im Internet und an Automaten ausweisen.
Dadurch müssen Sie sich nicht mehr so viele Passwörter und Benutzer-Namen merken.
Für Kinder unter 16 Jahren kann diese Funktion weggelassen werden.
Unterschrifts-Funktion heißt: Sie können Verträge, Anträge und andere Dokumente online unterzeichnen.
Für einen Personal-Ausweis brauchen Sie:
- Ihren alten Personal-Ausweis oder Kinder-Reise-Pass
- Wenn Sie keinen Personal-Ausweis oder Reisepass besitzen,
oder Ihr Kinder-Reise-Pass nicht in Bedburg ausgestellt wurde,
brauchen Sie: die letzte Personen-Stands-Urkunden (Geburts- oder Heirats-Urkunde),
bei ausländischen Urkunden neben dem Original eine Übersetzung ins Deutsche.
Diese muss durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzter erfolgen.
- Ein hoch-formatiges Licht-Bild.
Mit den Maßen 35 mm x 45 mm.
Das Bild muss den Vorgaben zur Erstellung von Personal-Ausweis entsprechen.
Das Bild muss biometrische Merkmale aufweisen.
Die Anforderungen können Sie der Foto-Muster-Tafel für Reise-Pässe und Personal-Ausweise entnehmen.
Wenn Ihr bisheriger Personal-Ausweis gestohlen wurde,
benötigen wir für die Neu-Beantragung eines Ausweises den Nachweis einer Anzeige bei einer Polizei-Dienststelle.
Die Abholung des Ausweises kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Dann sind zusätzlich eine Vollmacht, sowie der Personal-Ausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Gebühren
- Antragstellende Person unter 24 Jahre (keine Gebühren-Freiheit bei erstmaliger Beantragung eines Ausweises!): 22,80 Euro
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 28,28 Euro
- Vorläufiger Personal-Ausweis: 10,00 Euro
- Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweis-Funktion bei der Ausgabe des Ausweises oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres (vor der Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Aktivierung nicht möglich!): gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweis-Funktion: 6,00 Euro
- Deaktivieren der Online-Ausweis-Funktion: gebührenfrei
- Änderung der PIN im Bürger-Büro: 6,00 Euro
- Sperrung der Online-Ausweis-Funktion bei Verlust: gebührenfrei
- Entsperrung der Online-Ausweis-Funktion bei Wieder-Auffindung: 6,00 Euro
- Aufbringung eines Signatur-Zertifikates: bitte wenden Sie sich an einen entsprechenden Anbieter.
Reisepass
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass.
Dieser wird für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass beantragt werden.
Der Reisepass enthält einen Chip.
Auf diesem Chip sind ein Bild und die Finger-Abdrücke gespeichert.
Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Finger-Abdrücke erfasst.
Für einen Reise-Pass brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Ihren alten Reise-Pass
- Ihren Personal-Ausweis
- Ein aktuelles biometrie-tauglisches Pass-Foto.
(Beachten Sie die speziellen Anforderungen an die Pass-Fotos.
Die Regelungen sind in der Foto-Muster-Tafel der Bundes-Druckerei erklärt.)
Sie müssen persönlich zu uns kommen um den Antrag zu stellen.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Reise-Pass beantragen oder Ihren alten verloren haben brauchen Sie zudem:
- Eine Geburts-, Ehe- oder Lebens-Partnerschafts-Urkunde.
Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind,
wird die anstelle der Geburts-Urkunde die Ehe-Urkunde oder die Lebens-Partnerschafts-Urkunde benötigt.
Bei ausländischen Urkunden neben dem Original eine Übersetzung ins Deutsche.
Diese muss durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzter erfolgen.
Wird zusätzlich ein vorläufiger Reise-Pass beantragt, werden insgesamt zwei Fotos benötigt.
Besonderheiten bei Antragstellung für Minder-Jährige
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Beantragung eines Reise-Passes das Einverständnis beider Erziehungs-Berechtigter.
Der Jugendliche muss von mindestens einem Erziehungs-Berechtigten begleitet werden.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass der Erziehungs-Berechtigten
- Eventuell den bisherigen Kinder-Ausweis oder Kinder-Reise-Pass
- Formlose Vollmacht des zweiten Erziehungs-Berechtigten
Kann der Erziehungs-Berechtigte den Jugendlichen nicht begleiten, kann er sich vertreten lassen.
Er kann sich durch eine formlose Vollmacht und Vorlage des Personal-Ausweises oder Reise-Passes vertreten lassen.
Kinder-Einträge im Reise-Pass der Eltern
Seit dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reise-Dokument verfügen.
Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinder-Reise-Pass ausgestellt werden.
Für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Reise-Pass oder Personal-Ausweis beantragt werden.
Ob Sie für Ihr Reise-Ziel einen Reise-Pass oder ein Visum benötigen,
oder ob ein Personal-Ausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.
Reisepass verloren
Wenn Ihr alter Reise-Pass verloren gegangen ist,
ist eine Verlust-Anzeige erforderlich.
Die Verlust-Anzeige finden Sie hier.
Sie benötigen zudem eine Bescheinigung der Polizei.
Gültigkeit
Der Reise-Pass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.
Der vorläufige Reise-Pass ist nur ein Jahr gültig.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Gebühren
- Für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- Für Personen ab 24 Jahren: 60,00 Euro
- Für einen vorläufigen maschinen-lesbaren Reise-Pass: 26,00 Euro
- Zuzüglich 32,00 Euro für einen Express-Pass
- Zuzüglich 22,00 Euro für einen 48-Seiten-Pass
Bearbeitungsdauer
Vom Tag der Antrag-Stellung dauert es ungefähr 3 bis 4 Wochen,
bis der Reise-Pass abgeholt werden kann.
Bei der Abholung muss der alte Pass abgegeben werden.
Oder der alte Pass wird unbrauchbar gemacht und Sie dürfen ihn wieder mitnehmen.
Korrekturleser der Leichten Sprache:
Integral
Anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
Hermann-Blankenstein- Str. 49
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