Baugrundstücke - Verkauf und Beratung
Ressourcenschutzsiedlung Kaster:
Bewerbungen sind bis einschließlich 13. Dezember 2024 möglich.
Alternativ können Sie auch das Hinweisblatt inklusive Bewerbungsbogen ausfüllen und uns per Post zuschicken:
Ressourcenschutzsiedlung:
Newsletter Baugrundstücke
Die Stadtverwaltung kündigt die Vermarktung von Baugrundstücken über einen Newsletter, diese Homepage und die Bedburger Nachrichten an.
Interessentinnen und Interessenten können sich hier für den Newsletter eintragen und bleiben so immer auf dem neuesten Stand:
Losverfahren
Die städtischen Baugrundstücke werden in einem Losverfahren mit folgendem Ablauf vergeben:
1. Ankündigung
Das Losverfahren wird über den Newsletter, diese Homepage, die Bedburger Nachrichten und die sozialen Netzwerke angekündigt.
2. Interessentenbekundungsphase:
Innerhalb einer angegebenen Frist müssen sich alle Interessentinnen und Interessenten (auch die im Newsletter eingetragenen) bewerben. Die Bewerbung erfolgt über diese Website. Hier sind dann auch alle relevanten Unterlagen und Informationen zu den Baugrundstücken hinterlegt.
3. Auslosung Reihenfolge
Nach Ende der Interessentenbekundungsphase wird, unter notarieller Aufsicht, eine Reihenfolge der BewerberInnen ausgelost.
4. Vergabetermin
In einem Vergabetermin werden die Rangplätze nacheinander aufgerufen, und die Aufgerufenen können sich entweder eines der dann noch freien Grundstücke reservieren, oder sich bei einem bereits reservierten Grundstück als Nachrücker eintragen lassen. Die BewerberInnen müssen am Vergabetermin persönlich teilnehmen, oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Bei Nichtanwesenheit verfällt der Rangplatz.
Bei Reservierung eines Grundstücks ist eine Anzahlung in Höhe von 1.000,00 € zu leisten, die mit dem Kaufpreis verrechnet wird. Bei Rücktritt von der Reservierung werden 500,00 € erstattet, der andere Teilbetrag wird als Reservierungsentgelt einbehalten.
Bauverpflichtung
Alle städtischen Baugrundstücke werden mit einer Bauverpflichtung verkauft. Das bedeutet, dass die Erwerber verpflichtet sind, innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dem Beurkundungstermin mit dem Bau zu beginnen und diesen zügig fortzusetzen. Andernfalls kann die Stadt Bedburg, auch ohne Zustimmung der Erwerber, den Kaufvertrag rückabwickeln. Entsprechende Regelungen werden in den Kaufvertrag aufgenommen.
Baugebiete
In der Stadt Bedburg werden derzeit folgende Baugebiete entwickelt:
Stadt Bedburg
Ressourcenschutzsiedlung
Privat
- Baugebiet Burgstraße: Die Weisenburger Projekt GmbH wird an der Burgstraße in Bedburg-Lipp 24 energieeffiziente Doppelhaushälften entwickeln. Informationen dazu finden Sie in Kürze hier: Bedburg:: weisenburger.
- Ehemalige Zuckerfabrik Bedburg: Dieses Baugebiet wird durch einen Privatinvestor entwickelt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Domus Immobilien AG.
Einzelgrundstücke
Je nach Situation vermarkten wir auch Einzelgrundstücke (z.B. ehemalige Spielplätze).
Derzeit werden keine Einzelgrundstücke angeboten.