Baugrundstücke - Verkauf und Beratung
Losverfahren für ein Baugrundstück im Erbbaurecht an der Käthe-Kollwitz-Straße
In der Wohnsiedlung „Im Spless“ steht ein Baugrundstück zur Verlosung. Die Fläche an der Käthe-Kollwitz-Straße in Kaster bietet sich aufgrund ihrer Größe dabei für ein sogenanntes Tiny-House oder ein kleines Einfamilienhaus an. Bewerbungen für das Losverfahren sind bis zum 30. Juni 2025 möglich.
Hier können Sie sich für das Losverfahren online anmelden!
Bewerbungen sind darüber hinaus auch per Post (Stadt Bedburg, Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg; Fax: 02272 / 402 149; E-Mail: m.teich@bedburg.de) mit dem ausgefüllten Interessentenbogen möglich.
Das 300 m² große Grundstück wird im Erbbaurecht vergeben. Der jährliche Erbpachtzins beträgt zu Beginn circa 3.360 Euro und kann alle fünf Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst werden. Durch das Erbbaurecht erhält der Gewinner des Losverfahrens somit das Recht, auf dem Grundstück ein Tiny-House beziehungsweise ein kleines Einfamilienhaus zu bauen. Eigentümerin des Grundstücks bleibt dabei die Stadt Bedburg.
Weitere Informationen zu Baugrundstücken erhalten Sie hier:
Ablauf des Losverfahrens
Die städtischen Baugrundstücke werden in einem Losverfahren mit folgendem Ablauf vergeben:
1. Ankündigung
Das Losverfahren wird über den Newsletter, diese Homepage, die Bedburger Nachrichten und die sozialen Netzwerke angekündigt.
2. Interessentenbekundungsphase
Innerhalb einer angegebenen Frist müssen sich alle Interessentinnen und Interessenten (auch die im Newsletter eingetragenen) bewerben. Die Bewerbung erfolgt über diese Website. Hier sind dann auch alle relevanten Unterlagen und Informationen zu den Baugrundstücken hinterlegt.
3. Auslosung Reihenfolge
Nach Ende der Interessentenbekundungsphase wird, unter notarieller Aufsicht, eine Reihenfolge der BewerberInnen ausgelost.
4. Vergabetermin
In einem Vergabetermin werden die Rangplätze nacheinander aufgerufen, und die Aufgerufenen können sich entweder eines der dann noch freien Grundstücke reservieren, oder sich bei einem bereits reservierten Grundstück als Nachrücker eintragen lassen. Die BewerberInnen müssen am Vergabetermin persönlich teilnehmen, oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Bei Nichtanwesenheit verfällt der Rangplatz.
Bei Reservierung eines Grundstücks ist eine Anzahlung in Höhe von 1.000,00 € zu leisten, die mit dem Kaufpreis verrechnet wird. Bei Rücktritt von der Reservierung werden 500,00 € erstattet, der andere Teilbetrag wird als Reservierungsentgelt einbehalten.
Bauverpflichtung
Alle städtischen Baugrundstücke werden mit einer Bauverpflichtung verkauft. Das bedeutet, dass die Erwerber verpflichtet sind, innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dem Beurkundungstermin mit dem Bau zu beginnen und diesen zügig fortzusetzen. Andernfalls kann die Stadt Bedburg, auch ohne Zustimmung der Erwerber, den Kaufvertrag rückabwickeln. Entsprechende Regelungen werden in den Kaufvertrag aufgenommen.
Baugebiete und Einzelgrundstücke
In der Stadt Bedburg werden derzeit folgende Baugebiete entwickelt:
Stadt Bedburg
Ressourcenschutzsiedlung
Privat
- Baugebiet Burgstraße: Die Weisenburger Projekt GmbH wird an der Burgstraße in Bedburg-Lipp 24 energieeffiziente Doppelhaushälften entwickeln. Informationen dazu finden Sie in Kürze hier: Bedburg:: weisenburger.
- Ehemalige Zuckerfabrik Bedburg: Dieses Baugebiet wird durch einen Privatinvestor entwickelt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Domus Immobilien AG.
Einzelgrundstücke
Je nach Situation vermarkten wir auch Einzelgrundstücke (z.B. ehemalige Spielplätze).
Derzeit werden keine Einzelgrundstücke angeboten.
Newsletter Baugrundstücke
Die Stadtverwaltung kündigt die Vermarktung von Baugrundstücken über einen Newsletter, diese Homepage und die Bedburger Nachrichten an.
Interessentinnen und Interessenten können sich hier für den Newsletter eintragen und bleiben so immer auf dem neuesten Stand.